Unterstützung bei CE-Konformität – mit Risikobeurteilung, technischer Dokumentation und strukturierter Konformitätsbewertung für Maschinen und Gesamtanlagen.
CE-Themen werden oft erst akut, wenn eine Maschine kurz vor Inbetriebnahme steht oder ein Umbau bereits geplant ist. Typische Fragen sind:
Unser Ansatz: CE-Konformität strukturiert vorbereiten – mit klarer Aufgabenverteilung, nachvollziehbarer Dokumentation und fachlicher Begleitung des Herstellers.
Wir unterstützen Hersteller und Anlagenverantwortliche bei der Konformitätsbewertung, der Risikobeurteilung und der technischen Dokumentation. Dabei achten wir bewusst darauf, keine irreführenden Begriffe wie eine allgemeine „CE-Zertifizierung“ zu verwenden und die Herstellerverantwortung nicht zu verwischen.
Systematische Gefährdungsanalyse, Risikobewertung und Dokumentation von Schutzmaßnahmen.
Prüfung relevanter Vorschriften und Normen sowie Ableitung eines strukturierten Maßnahmenplans.
Zusammenstellung technischer Unterlagen und Betriebsanleitungen entsprechend den aktuell geltenden Anforderungen.
Unterstützung bei wesentlichen Veränderungen, Gesamtanlagen und kollaborativen Anwendungen.
Begleitung bei Erklärung, Unterlagen und Kennzeichnung – die rechtliche Verantwortung bleibt beim Hersteller.
CE-Themen früh mitdenken, damit Anforderungen, Schutzmaßnahmen und Unterlagen nicht erst kurz vor Inbetriebnahme entstehen.
Prüfung, ob eine geplante Änderung CE-relevant ist und welche Schritte daraus folgen.
Bewertung kollaborativer Anwendungen inklusive Risikobeurteilung und notwendiger Schutzmaßnahmen.
Klärung von Schnittstellen, Verantwortlichkeiten und Anforderungen bei Gesamtanlagen.
Wenn Sie klären möchten, ob eine Maschine, ein Umbau oder eine Gesamtanlage neu bewertet werden muss, unterstützen wir bei der Einordnung und beim nächsten Vorgehen.
Wir erfassen Maschine, Änderungen, Verantwortlichkeiten und die grundsätzliche CE-Relevanz.
Wir ordnen Vorschriften, Normen und technische Randbedingungen für den konkreten Fall ein.
Wir identifizieren Gefährdungen, bewerten Risiken und leiten notwendige Schutzmaßnahmen ab.
Wir unterstützen bei technischen Unterlagen, Betriebsanleitung und nachvollziehbarer Nachweisführung.
Wir bereiten den CE-Prozess fachlich vor; Erklärung und Kennzeichnung erfolgen in Verantwortung des Herstellers.
Grundsätzlich benötigen vollständige Maschinen beim Inverkehrbringen oder bei der Inbetriebnahme in der EU eine CE-Kennzeichnung nach den einschlägigen Rechtsvorschriften. Für Einzelfälle (z. B. unvollständige Maschinen) gelten abweichende Anforderungen.
Nein. Die CE-Kennzeichnung ist grundsätzlich kein allgemeines EU-Zertifikat, sondern ein Herstellerprozess mit Konformitätsbewertung, technischer Dokumentation und Erklärung. In bestimmten Sonderfällen kann eine benannte Stelle einzubeziehen sein.
Nein. Eine benannte Stelle ist nur in bestimmten Konstellationen erforderlich; in vielen Fällen kann die Konformitätsbewertung ohne benannte Stelle erfolgen.
Wesentliche Veränderungen können dazu führen, dass eine Maschine rechtlich neu zu bewerten ist und erneut CE-pflichtig wird. Die Einordnung sollte vor Umsetzung der Änderung erfolgen.
CE ist eine EU-Anforderung. Für andere Märkte müssen die jeweils geltenden lokalen Vorgaben separat geprüft werden.
Die Inhalte dienen der fachlichen Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Wenn Sie eine neue Maschine entwickeln, einen Umbau planen oder eine Gesamtanlage bewerten müssen, unterstützen wir bei Einordnung, Dokumentation und Prozessstruktur.