CE-Konformität für Maschinen und Anlagen

Unterstützung bei CE-Konformität – mit Risikobeurteilung, technischer Dokumentation und strukturierter Konformitätsbewertung für Maschinen und Gesamtanlagen.

Risikobeurteilung
Technische Unterlagen
Herstellerverantwortung klar

Ihre Herausforderung

CE-Themen werden oft erst akut, wenn eine Maschine kurz vor Inbetriebnahme steht oder ein Umbau bereits geplant ist. Typische Fragen sind:

  • Welche Vorschriften und Normen sind für die konkrete Maschine oder Anlage relevant?
  • Wie wird eine nachvollziehbare Risikobeurteilung aufgebaut?
  • Welche Unterlagen sind für die Konformitätsbewertung erforderlich?
  • Wann sind Umbauten oder Verkettungen neu zu bewerten?
  • Wie bleibt die rechtliche Verantwortung des Herstellers im Prozess sauber abgegrenzt?

Unser Ansatz: CE-Konformität strukturiert vorbereiten – mit klarer Aufgabenverteilung, nachvollziehbarer Dokumentation und fachlicher Begleitung des Herstellers.

Wichtiger Hinweis: Für Maschinen ist derzeit weiterhin die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG maßgeblich. Die Verordnung (EU) 2023/1230 ist beschlossen, wird aber erst ab dem 20.01.2027 angewendet.

Die AAC-Lösung: CE-Unterstützung aus der Praxis

Wir unterstützen Hersteller und Anlagenverantwortliche bei der Konformitätsbewertung, der Risikobeurteilung und der technischen Dokumentation. Dabei achten wir bewusst darauf, keine irreführenden Begriffe wie eine allgemeine „CE-Zertifizierung“ zu verwenden und die Herstellerverantwortung nicht zu verwischen.

Worauf wir achten

  • klare Einordnung von CE-Relevanz, Verantwortlichkeiten und notwendigen Unterlagen
  • Begleitung bei Risikobeurteilung, Normenbezug und Maßnahmenplanung
  • technische Dokumentation nachvollziehbar und prüffähig strukturieren
  • Unterstützung bei wesentlichen Veränderungen, Gesamtanlagen und MRK-Anwendungen

Unsere Leistungen im Überblick

1. Risikobeurteilung nach EN ISO 12100

Systematische Gefährdungsanalyse, Risikobewertung und Dokumentation von Schutzmaßnahmen.

2. Konformitätsbewertung

Prüfung relevanter Vorschriften und Normen sowie Ableitung eines strukturierten Maßnahmenplans.

3. Technische Dokumentation

Zusammenstellung technischer Unterlagen und Betriebsanleitungen entsprechend den aktuell geltenden Anforderungen.

4. Sonderfälle bewerten

Unterstützung bei wesentlichen Veränderungen, Gesamtanlagen und kollaborativen Anwendungen.

5. CE-Kennzeichnung durch den Hersteller vorbereiten

Begleitung bei Erklärung, Unterlagen und Kennzeichnung – die rechtliche Verantwortung bleibt beim Hersteller.

Typische Anwendungsfälle

Neuentwicklung von Maschinen

CE-Themen früh mitdenken, damit Anforderungen, Schutzmaßnahmen und Unterlagen nicht erst kurz vor Inbetriebnahme entstehen.

Retrofit und Modernisierung

Prüfung, ob eine geplante Änderung CE-relevant ist und welche Schritte daraus folgen.

Cobot-Integration und MRK

Bewertung kollaborativer Anwendungen inklusive Risikobeurteilung und notwendiger Schutzmaßnahmen.

Verkettung mehrerer Maschinen

Klärung von Schnittstellen, Verantwortlichkeiten und Anforderungen bei Gesamtanlagen.

CE-Themen früh sortieren

Wenn Sie klären möchten, ob eine Maschine, ein Umbau oder eine Gesamtanlage neu bewertet werden muss, unterstützen wir bei der Einordnung und beim nächsten Vorgehen.

Unser Vorgehen

1

Ausgangslage klären

Wir erfassen Maschine, Änderungen, Verantwortlichkeiten und die grundsätzliche CE-Relevanz.

2

Anforderungen strukturieren

Wir ordnen Vorschriften, Normen und technische Randbedingungen für den konkreten Fall ein.

3

Risikobeurteilung & Maßnahmen

Wir identifizieren Gefährdungen, bewerten Risiken und leiten notwendige Schutzmaßnahmen ab.

4

Dokumentation vorbereiten

Wir unterstützen bei technischen Unterlagen, Betriebsanleitung und nachvollziehbarer Nachweisführung.

5

Hersteller bei Erklärung & Kennzeichnung begleiten

Wir bereiten den CE-Prozess fachlich vor; Erklärung und Kennzeichnung erfolgen in Verantwortung des Herstellers.

Ihre Vorteile

  • klare Einordnung von Verantwortlichkeiten und Handlungsbedarf
  • nachvollziehbare Risikobeurteilung und Maßnahmenplanung
  • strukturierte technische Unterlagen für interne und externe Nachweise
  • saubere Begleitung bei Umbauten, Gesamtanlagen und Sonderfällen
  • weniger Missverständnisse durch präzise und rechtlich sauberere Formulierungen

Häufige Fragen

Wann brauche ich eine CE-Kennzeichnung?

Grundsätzlich benötigen vollständige Maschinen beim Inverkehrbringen oder bei der Inbetriebnahme in der EU eine CE-Kennzeichnung nach den einschlägigen Rechtsvorschriften. Für Einzelfälle (z. B. unvollständige Maschinen) gelten abweichende Anforderungen.

Gibt es eine allgemeine CE-Zertifizierung?

Nein. Die CE-Kennzeichnung ist grundsätzlich kein allgemeines EU-Zertifikat, sondern ein Herstellerprozess mit Konformitätsbewertung, technischer Dokumentation und Erklärung. In bestimmten Sonderfällen kann eine benannte Stelle einzubeziehen sein.

Brauche ich immer eine benannte Stelle?

Nein. Eine benannte Stelle ist nur in bestimmten Konstellationen erforderlich; in vielen Fällen kann die Konformitätsbewertung ohne benannte Stelle erfolgen.

Was passiert bei Retrofits?

Wesentliche Veränderungen können dazu führen, dass eine Maschine rechtlich neu zu bewerten ist und erneut CE-pflichtig wird. Die Einordnung sollte vor Umsetzung der Änderung erfolgen.

Gilt CE auch außerhalb der EU?

CE ist eine EU-Anforderung. Für andere Märkte müssen die jeweils geltenden lokalen Vorgaben separat geprüft werden.

Rechtlicher Hinweis

Die Inhalte dienen der fachlichen Orientierung und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.

CE-Relevanz gemeinsam klären

Wenn Sie eine neue Maschine entwickeln, einen Umbau planen oder eine Gesamtanlage bewerten müssen, unterstützen wir bei Einordnung, Dokumentation und Prozessstruktur.